QUARTIS Abrechnungsprüfung und Buchhaltung für Arztpraxen
Ein Geschäftsfeld der DerArztPlus AG
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Die Kassenärztliche Vereinigung hat vier Jahre. Sie haben einen Monat.

Ein Honorarbescheid kann von Amts wegen binnen vier Jahren zu Ihren Lasten korrigiert werden. Ihr Widerspruch muss binnen eines Monats vorliegen — danach ist der Bescheid bestandskräftig, und ein versäumter Widerspruch lässt sich nicht nachholen.

Neu: der Quick-Check. Einen Bescheid einmalig prüfen lassen — ohne Laufzeit, ohne Anschlussverpflichtung. Für Neukunden 30 % unter Liste, ab 490 € netto, für Bestellungen bis zum 30. November 2026.

Das Problem

Warum das fast niemandem auffällt

Der Honorarbescheid ist das Ergebnis einer Massenverarbeitung über Zehntausende Abrechnungen. Fehler entstehen dort nicht aus Absicht, sondern aus Systematik — und sie fallen nur auf, wenn jemand den Bescheid mit seinen Anlagen tatsächlich durchgeht. Das tut in aller Regel niemand.

Was geprüft wird

In geprüften Honorarbescheiden finden sich erfahrungsgemäß ein bis drei Prozent des Kassenumsatzes an Positionen, die zu Unrecht abgesetzt oder falsch vergütet wurden. Ein bestimmter Betrag lässt sich nicht zusichern — geprüft wird, was in Ihren Bescheiden steht.

Der Ablauf

Wie es abläuft

  1. Sie senden Ihre Honorarbescheide ein.

    Die letzten vier Quartale mit Anlagen. Mehr wird nicht benötigt — weder von Ihrem Steuerberater noch von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

  2. Der Bescheid wird geprüft.

    Rechnerisch und sachlich: Zahlen gegen Zahlen, Punktwert gegen Beschluss. Jede Abweichung mit Fundstelle im Bescheid, betroffener Position und Betrag.

  3. Sie erhalten die Auswertung.

    Bei laufenden Bescheiden spätestens zehn Tage nach Eingang — es bleiben Ihnen also mindestens zwei Wochen der Widerspruchsfrist.

  4. Sie legen Widerspruch ein.

    Ein vorbereitetes, fristwahrendes Schreiben liegt für Sie bereit. Sie laden es herunter, unterschreiben und senden es an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Ein Widerspruch muss nicht begründet sein, um die Frist zu wahren. Das Schreiben enthält deshalb bewusst keine rechtliche Begründung — es ist ein Formular. Sie legen den Widerspruch in eigener Sache ein, wozu jeder ohne Weiteres befugt ist.

Und die Ergänzung, die Sie ankündigen

Zusammen mit der Auswertung erhalten Sie eine neutrale Fassung der Aufstellung — ohne den Namen der DerArztPlus AG, ohne Kennzeichnung, ohne Bewertung: nur Fundstelle, betroffene Position, die Gegenüberstellung der Angaben und der Differenzbetrag. Dazu ein kurzes Anschreiben.

Damit reichen Sie die im Widerspruch angekündigte Ergänzung bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach — auf Ihrem Briefkopf, in Ihrem Namen. Auch dabei tritt die DerArztPlus AG nicht in Erscheinung.

Der Bescheid genügt — und wo er nicht genügt

Aus dem Bescheid nebst Anlagen werden Quotierung, die Zuordnung extrabudgetärer Leistungen, Absetzungen ohne ausgewiesenen Grund sowie Sachkosten und Sprechstundenbedarf geprüft. Das ist Stufe 1 und in der Abrechnungsprüfung enthalten.

Was der Bescheid nicht hergibt, ist der Vergleich mit dem, was Sie tatsächlich abgerechnet haben — Fallzahlen, Scheinarten, Anzahl je Gebührenordnungsposition. Dafür ist ein zusätzlicher Bericht aus Ihrem Praxisverwaltungssystem erforderlich: die Quartals-Abrechnungsstatistik. Das ist ein Standardbericht, den Ihr System auf Knopfdruck erzeugt — er enthält keine Patientendaten, keine Namen, keine Versichertennummern, keine Diagnosen. Dieser Abgleich ist Stufe 2.

Weil dabei Daten aus Ihrem System übermittelt und ausgewertet werden, wird die Anbindung einmalig eingerichtet: Abstimmung mit Ihrem Systemhaus, Festlegung und Test des Berichts, Auftragsverarbeitungsvertrag, verschlüsselter Übertragungsweg und Löschkonzept. Dafür fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 1.900 € je angebundenem Praxisverwaltungssystem an, danach 49 € je KV-Sitz und Quartal.

So sieht die Auswertung aus — Dashboard-Beispiel Musterauswertung als PDF Auftragsverarbeitungsvertrag als PDF

Referenzen

Neun geprüfte Bescheide, drei Kassenärztliche Vereinigungen

Wie eine Auswertung aussieht und was dabei herauskommt, können Sie an echten Bescheiden nachlesen. Neun Quartalsbescheide aus drei Bezirken, 247 Seiten Unterlagen, vollständig ausgewertet. Die Zahlen sind unverändert; Praxisbezeichnungen, Anschriften, Betriebsstättennummern und Namen sind entfernt.

KennzahlWert
Geprüftes Honorar 1.575.828,98 €
Davon nicht ausgezahlt 232.759,70 €
Beträge, die erst errechnet werden musstenweil in keinem Bescheid eine Kürzung mit einer Zahl stand alle

Gefunden heißt noch nicht bezahlt

Die 14,8 Prozent sind das, was gefunden wurde — auf dem Konto ist es damit noch nicht. Der Weg dorthin ist der Widerspruch: Auf die Einlegung folgt in aller Regel ein Ablehnungsbescheid, danach entscheidet der Widerspruchsausschuss — von der Einlegung bis zur Entscheidung vergehen erfahrungsgemäß sechs Monate und mehr. Wer Quartal für Quartal widerspricht, verhandelt am Ende über eine Summe statt über einen Einzelfall.

Alle neun Auswertungen ansehen

Zweites Geschäftsfeld

Auf Wunsch auch die Buchhaltung

Bank und Belege laufen automatisch ein, gebucht wird fortlaufend, den Abschluss zeichnet ein freiberuflicher Steuerberater. Das ist ein eigenes Angebot, unabhängig von der Prüfung beauftragbar — und auf einer eigenen Seite beschrieben, damit diese hier bei einer Sache bleibt.

Zur Buchhaltung

Einmalig, ohne Laufzeit

Der Quick-Check: ein Bescheid, eine Auswertung

Sie müssen nichts abonnieren, um zu erfahren, was in Ihrem Honorarbescheid steht. Beim Quick-Check wird ein Quartalsbescheid nebst sämtlichen Anlagen geprüft; geliefert wird dieselbe Auswertung, die die laufenden Mandate Quartal für Quartal erhalten. Keine Laufzeit, keine Anschlussverpflichtung.

Wie es abläuft

  1. Sie bestellen. Unten die Zahl der KV-Sitze angeben und das Formular absenden — ohne Unterlagen.
  2. Die Bestätigung folgt, innerhalb eines Werktags. Sie erhalten die Auftragsbestätigung und einen verschlüsselten Weg für die Übermittlung. Über E-Mail geht das nicht: Honorarbescheide enthalten Sozialdaten.
  3. Sie senden einen Bescheid. Ein Quartal, nebst allen Anlagen. Mehr wird nicht benötigt.
  4. Sie erhalten die Auswertung — in fünf Werktagen. Jede Abweichung mit Fundstelle, Position und Betrag, dazu eine neutrale Aufstellung zum Nachreichen und ein vorbereitetes, fristwahrendes Widerspruchsschreiben für Ihren Briefkopf.

Gerechnet wird nach KV-Sitzen, wie im laufenden Auftrag auch. Der Listenpreis entspricht drei Monatsraten der Sitzstaffel, weil ein Quartal ausgewertet wird — mindestens jedoch 700 €, weil ein erster Bescheid ohne Vorquartale aufwendiger zu prüfen ist. Teilzulassungen zählen anteilig.

Netto, je geprüftem Quartalsbescheid
UmfangListenpreis Neukundenpreis
Einzelpraxis, ein KV-SitzMindestpreis 700 € 490 €
Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZdrei Monatsraten der Sitzstaffel, im Rechner sofort ausgewiesen nach Sitzen 30 % darunter
Abgleich mit Ihren Abrechnungsdaten (Stufe 2)zusätzlich, die Quartals-Abrechnungsstatistik aus Ihrem System liegt bei — ohne Patientendaten. Beim einmaligen Quick-Check wird keine Anbindung eingerichtet, es fällt keine Einrichtungsgebühr an. 260 € 182 €

Quick-Check-Preis für Ihre Sitzzahl berechnen

Neukundenrabatt: 30 % — für Bestellungen bis zum 30. November 2026

Den Neukundenpreis erhält jede Praxis einmal, für ihren ersten Quick-Check. Jeder weitere Quick-Check und jede Bestellung aus einem laufenden Mandat wird zum Listenpreis abgerechnet.

Warum einmalig mehr kostet als laufend

Im laufenden Mandat kostet die Prüfung eines Quartals 477 € für eine Einzelpraxis; der Quick-Check liegt dort mit 700 € darüber, weil ein einzelner Bescheid ohne Vorquartale und ohne eingerichtete Praxisdaten aufwendiger zu prüfen ist. Für Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ entspricht er genau drei Monatsraten der Sitzstaffel. In beiden Fällen gilt: Wer die laufende Prüfung beauftragt, bekommt den gezahlten Betrag angerechnet.

Der Quick-Check wird angerechnet

Wird die laufende Abrechnungsprüfung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Auswertung beauftragt, wird der volle gezahlte Betrag auf die ersten Monatsraten angerechnet. Andernfalls bleibt es bei der einmaligen Rechnung — und die Auswertung bleibt Ihnen.

Quick-Check bestellen — Neukundenpreis bis 30. November 2026 Vorher ansehen, was Sie bekommen

Bestellung

Quick-Check beauftragen

Bitte senden Sie über dieses Formular keine Honorarbescheide oder Anlagen. Honorarbescheide enthalten Sozialdaten — den verschlüsselten Übermittlungsweg erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist vorab einsehbar und wird mit der Beauftragung Bestandteil des Vertrages.

Fachgruppen (Mehrfachauswahl möglich)

Die Rechnung folgt nach Lieferung der Auswertung, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Es entsteht keine Laufzeit und keine Anschlussverpflichtung. Der Neukundenpreis gilt für Bestellungen bis zum 30. November 2026, einmal je Praxis.

Preise

Was es kostet

Netto, Einzelpraxis
Leistungmonatlichbei Jahreszahlung
AbrechnungsprüfungEinzelpraxis, ein KV-Sitz 159 € 1.749 €statt 1.908 €

Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ

Gerechnet wird nicht nach Köpfen, sondern nach KV-Sitzen. Regelleistungsvolumen, Fallzahlgrenzen und Überschreitungsquoten hängen am Versorgungsauftrag, nicht an der Zahl der Personen: Ein halber Sitz erzeugt halbe Volumina, und zwei Ärztinnen auf einem geteilten Sitz erzeugen zusammen die eines Sitzes. Nach Köpfen zu rechnen würde Teilzeit bestrafen und die Prüfung teurer machen, als sie ist.

Netto, monatlich, je KV-Sitz
Verbundgrößeje Sitz und Monat
1 bis 5 KV-Sitzedie Einzelpraxis ist der erste Sitz 159 €
6 bis 15 KV-Sitze 129 €
16 bis 30 KV-Sitze 109 €
ab 31 KV-Sitzen 89 €

Die Staffel wird durchgerechnet: Jede Stufe gilt nur für die Sitze, die in ihr liegen. Der sechste Sitz kostet 129 €, die ersten fünf bleiben bei 159 €. Teilzulassungen zählen anteilig — ein halber Sitz ist ein halber Sitz.

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Für Ärztinnen und Ärzte. Bitte senden Sie über dieses Formular keine Honorarbescheide oder Anlagen. Honorarbescheide enthalten Sozialdaten — die Übermittlung wird nach dem Erstkontakt individuell und verschlüsselt vereinbart.