QUARTIS Abrechnungsprüfung und Buchhaltung für Arztpraxen
Ein Geschäftsfeld der DerArztPlus AG
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Die Kassenärztliche Vereinigung hat vier Jahre. Sie haben einen Monat.

Ein Honorarbescheid kann von Amts wegen binnen vier Jahren zu Ihren Lasten korrigiert werden. Ihr Widerspruch muss binnen eines Monats vorliegen — danach ist der Bescheid bestandskräftig, und ein versäumter Widerspruch lässt sich nicht nachholen.

Das Problem

Warum das fast niemandem auffällt

Der Honorarbescheid ist das Ergebnis einer Massenverarbeitung über Zehntausende Abrechnungen. Fehler entstehen dort nicht aus Absicht, sondern aus Systematik — und sie fallen nur auf, wenn jemand den Bescheid mit seinen Anlagen tatsächlich durchgeht. Das tut in aller Regel niemand.

Was geprüft wird

In geprüften Honorarbescheiden finden sich erfahrungsgemäß ein bis drei Prozent des Kassenumsatzes an Positionen, die zu Unrecht abgesetzt oder falsch vergütet wurden. Einen bestimmten Betrag können wir nicht zusichern — wir prüfen, was in Ihren Bescheiden steht.

Der Ablauf

Wie es abläuft

  1. Sie senden uns Ihre Honorarbescheide.

    Die letzten vier Quartale mit Anlagen. Mehr brauchen wir nicht — weder von Ihrem Steuerberater noch von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.

  2. Wir prüfen.

    Rechnerisch und sachlich: Zahlen gegen Zahlen, Punktwert gegen Beschluss. Jede Abweichung mit Fundstelle im Bescheid, betroffener Position und Betrag.

  3. Sie erhalten die Auswertung.

    Bei laufenden Bescheiden spätestens zehn Tage nach Eingang — es bleiben Ihnen also mindestens zwei Wochen der Widerspruchsfrist.

  4. Sie legen Widerspruch ein.

    Ein vorbereitetes, fristwahrendes Schreiben liegt für Sie bereit. Sie laden es herunter, unterschreiben und senden es an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Ein Widerspruch muss nicht begründet sein, um die Frist zu wahren. Das Schreiben enthält deshalb bewusst keine rechtliche Begründung — es ist ein Formular. Sie legen den Widerspruch in eigener Sache ein, wozu jeder ohne Weiteres befugt ist.

So sieht die Auswertung aus — Dashboard-Beispiel

Auch die Buchhaltung

Wenn Sie mögen, übernehmen wir auch die Buchhaltung

Ihre Bank wird nächtlich ausgelesen, Ihre Belege kommen über eine eigene E-Mail-Adresse Ihrer Praxis oder per Foto aus der App. Zugeordnet und gebucht wird automatisch. Was nicht eindeutig ist, legen wir Ihnen als Frage vor — erfahrungsgemäß vier bis sechs Punkte im Quartal.

Im Dashboard sehen Sie jederzeit drei Zahlen: was Ihre Praxis voraussichtlich erwirtschaftet, was Sie für Steuern zurücklegen sollten und wie Sie gegenüber Ihrer Fachgruppe stehen.

Abschluss und Steuererklärungen erstellt ein freiberuflicher Steuerberater, mit dem Sie ein eigenes Mandatsverhältnis eingehen. Der Start ist zu jedem Quartalsbeginn möglich — Sie müssen nicht auf den Jahreswechsel warten, und bei Ihrem bisherigen Steuerberater fordern wir nichts an.

Dashboard-Beispiel ansehen

Preise

Was es kostet

Netto, Einzelpraxis
Leistungmonatlichbei Jahreszahlung
Abrechnungsprüfung 159 € 1.749 €statt 1.908 €
Buchhaltung und Auswertungen 249 € 2.739 €statt 2.988 €
Steuermandat (freiberuflicher Steuerberater) 150 €

Warum sich die Jahreszahlung doppelt lohnt

Sie ermitteln Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG und ziehen Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung ab. Weil Ihre Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ist, setzen Sie den Bruttobetrag ab. Eine Jahreszahlung im Dezember kostet Sie nach Steuern etwa die Hälfte.

LeistungListenpreisnach Steuern effektiv
Abrechnungsprüfung 159 € / Monat 91 € / Monat
Prüfung und Buchhaltung 408 € / Monat 234 € / Monat

Gerechnet mit 45 % Grenzsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Steuermandat gesondert. Keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Meine Bescheide prüfen lassen

Abgrenzung
Kooperation

Für freiberufliche Steuerberater

Wir suchen ein bis drei freiberufliche Steuerberater, die prüfen und zeichnen, was wir vollständig vorbereiten.

Mandate300 bis 400, gleichartig
Honorar150 € je Einzelpraxismandat, 250 € je Gemeinschaftsmandat, monatlich
Jahresumsatz bei 350 Mandatenrund 630.000 €
Zeitaufwandrund 4 bis 5 Stunden je Mandat und Jahr
Was entfälltAkquise, Belegbearbeitung, Buchführung, Personal

Sie rechnen unmittelbar mit dem Arzt ab; zwischen uns fließt kein Entgelt in irgendeine Richtung. Sie bleiben in Ihrer fachlichen Entscheidung frei — das ist nicht nur unsere Haltung, sondern § 57 StBerG.

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Für Mitarbeitende

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Wir bauen ein Produkt, das es so nicht gibt, in einem Markt, der sich seit Jahrzehnten nicht verändert hat. Gesucht werden Menschen für Abrechnungsprüfung, Buchhaltung und Entwicklung — in Dresden oder ortsunabhängig.

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Kontakt

Erstkontakt

Wählen Sie das Formular, das zu Ihnen passt. Wir melden uns persönlich zurück.

Bescheide prüfen lassen

Für Ärztinnen und Ärzte. Bitte senden Sie über dieses Formular keine Honorarbescheide oder Anlagen. Honorarbescheide enthalten Sozialdaten — die Übermittlung vereinbaren wir nach dem Erstkontakt individuell und verschlüsselt.

Kooperation Steuerberater

Für freiberufliche Steuerberaterinnen und Steuerberater, die prüfen und zeichnen, was wir vorbereiten.