So sieht das Cockpit aus, das Sie nach jeder Prüfung sehen: die Abweichungen mit Fundstelle, Position und Betrag, die laufende Widerspruchsfrist, dazu Praxisergebnis, Steuerrücklage und Ihre Stellung in der Fachgruppe.
Zugestellt am —
Frist endet am —
Auswertung vorgelegt am —
| Fundstelle | Position | Sachverhalt | Betrag | Status |
|---|
| Quartal | Eingelegt | Stand | geltend gemacht |
|---|---|---|---|
| 1/2026 | 14.08.2026 | Widerspruch eingelegt | 8.410,60 € |
| 4/2025 | 12.05.2026 | Widerspruchsausschuss | 7.128,40 € |
| 3/2025 | 08.02.2026 | Widerspruchsausschuss | 6.940,10 € |
| 2/2025 | 11.11.2025 | teilweise abgeholfen · 4.210,00 € gezahlt | 5.884,70 € |
Ein Widerspruch führt selten sofort zur Zahlung. Auf den Widerspruch folgt in der Regel ein Ablehnungsbescheid, danach entscheidet der Widerspruchsausschuss — von der Einlegung bis zur Entscheidung vergehen meist sechs Monate und mehr. Am Ende steht Zahlung, Teilzahlung oder der Weg zum Sozialgericht. Wer Quartal für Quartal widerspricht, verhandelt am Ende über eine Summe statt über einen Einzelfall.
Sie senden die letzten vier Quartale mit Anlagen ein. Geprüft wird rechnerisch und sachlich; jede Abweichung wird Ihnen mit Fundstelle, Position und Betrag vorgelegt — bei laufenden Bescheiden spätestens zehn Tage nach Eingang, also mit mindestens zwei Wochen Frist in der Hand.