Neun echte Honorarbescheide aus drei Kassenärztlichen Vereinigungen, vollständig ausgewertet. Die Zahlen sind unverändert; Praxisbezeichnungen, Anschriften, Betriebsstättennummern, Arztnummern und Namen sind entfernt.
Die Fälle A bis C bilden einen Standortvergleich innerhalb einer Trägerschaft im selben Quartal; ihr Ergebnis sind Prüfaufträge, keine bezifferten Einzelfeststellungen. Die Fälle F bis I zeigen dieselbe Praxis über ein vollständiges Jahr.
| Fall | Kassenärztliche Vereinigung | Praxis | Quartal | Geprüftes Honorar | Feststellungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Sachsen | MVZ-Standort 1, fünf Ärzte | 2/2021 | 259.466,61 € | Vergleich | PDF ansehen |
| B | Sachsen | MVZ-Standort 2, drei Ärzte | 2/2021 | 145.498,21 € | Vergleich | PDF ansehen |
| C | Sachsen | MVZ-Standort 3, zwei Ärzte | 2/2021 | 145.213,36 € | Vergleich | PDF ansehen |
| D | Sachsen | wie Fall A, ein Quartal später | 3/2021 | 194.752,40 € | 27.526,88 € | PDF ansehen |
| E | Nordrhein | MVZ, hausärztlich | 4/2022 | 141.128,13 € | 9.852,87 € | PDF ansehen |
| F | Westfalen-Lippe | MVZ, hausärztlich, vier Ärzte | 1/2022 | 335.587,79 € | 63.298,96 € | PDF ansehen |
| G | Westfalen-Lippe | wie Fall F, ein Quartal später | 2/2022 | 115.946,93 € | 44.288,52 € | PDF ansehen |
| H | Westfalen-Lippe | wie Fall F, zwei Quartale später | 3/2022 | 117.416,96 € | 53.205,17 € | PDF ansehen |
| I | Westfalen-Lippe | wie Fall F, drei Quartale später | 4/2022 | 120.818,59 € | 34.587,30 € | PDF ansehen |
Ein Standort erhielt eine Ausgleichzahlung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung von 33.258,15 €. Im Folgequartal bejaht der Nachweis desselben Standorts alle vier Anspruchsvoraussetzungen, weist einen Honorarrückgang von 24,1 % aus — und endet mit 0,00 €. Der Abstand zur im Nachweis selbst genannten Stützungsgrenze beträgt 24.422,62 €.
Nach einem Fallzahleinbruch von 70 % lief eine Praxis drei Quartale lang gegen die fallzahlabhängige Obergrenze für Gesprächsziffern: 23.432,50 €, dann 26.770,73 €, dann 29.575,42 €. Zusammen 79.778,65 €. Die Anforderung je Fall stieg dabei weiter — von 5,13 € auf 18,29 €, bei einer unveränderten Grenze von 7,21 €.
Im Quartal davor war dieselbe Position noch vollständig anerkannt worden. Die erste Kürzung stand seit Oktober offen im Bescheid.
Der Laborwirtschaftlichkeitsbonus wird nicht gekürzt, sondern mit einem Faktor multipliziert, der allein vom eigenen Laborfallwert abhängt. In einem Fall lag er bei 0,09 und brachte 248,80 €; in einem anderen bei 0,70 und brachte 2.001,70 €. Derselbe Bescheid, dieselbe Regel, ein Unterschied von mehr als 2.300 € im Quartal.
Innerhalb einer Trägerschaft erhielt ein Standort 55.531,25 € Ausgleichzahlung, ein zweiter 15.623,10 € und ein dritter keine. Das GKV-Honorar je Fall lag zwischen 23,09 € und 46,89 €. Der Standort ohne Ausgleichzahlung war zugleich der einzige ohne Förderung, ohne Weiterbildungs- und ohne Investitionspauschale — ein Ablehnungsgrund steht nirgends, weil der Bescheid die Position gar nicht führt.
Nicht jede Feststellung ist ein Zahlungsanspruch. Die Unterscheidung gehört zu einer seriösen Auswertung dazu.
| Kategorie | Was dahintersteht | Betrag |
|---|---|---|
| Absetzungen, Kürzungen und Sanktionsbuchungen | Positionen, die die Kassenärztliche Vereinigung abgesetzt, begrenzt oder belastet hat | 87.782,93 € |
| Zugewiesenes, nicht ausgeschöpftes Volumen | Kapazität, die in dem jeweiligen Quartal verfallen ist | 101.084,85 € |
| Ungeklärt und strittig | ein Ausgleichsanspruch, dessen Ergebnis der Bescheid nicht nachvollziehbar macht | 24.422,62 € |
| Vereinnahmt, aber rückforderungsgefährdet | Honorar, das der Bescheid selbst als nicht vertragskonform kennzeichnet | 19.469,30 € |
Sämtliche Zahlen stammen aus echten Abrechnungsbescheiden und sind unverändert übernommen. Entfernt wurden Praxisbezeichnungen, Anschriften, Betriebsstättennummern, lebenslange Arztnummern und alle Personennamen; Bescheiddaten sind auf den Monat gekürzt. Eine Zuordnung zu einer bestimmten Praxis ist damit nicht möglich.
Sie senden uns die letzten vier Quartale mit Anlagen. Wir prüfen rechnerisch und sachlich und legen Ihnen jede Abweichung mit Fundstelle, Position und Betrag vor — bei laufenden Bescheiden spätestens zehn Tage nach Eingang, also mit mindestens zwei Wochen Frist in der Hand.