QUARTIS · Ein Geschäftsfeld der DerArztPlus AG
Der Abrechnungsbescheid ergeht gegenüber der Trägergesellschaft, seine Begründung ist arztbezogen. Der Maßstab dafür steht in den Anstellungsgenehmigungen. Geprüft wird, ob das je Sitz zugewiesene Volumen und das im Bescheid abgebildete Ergebnis übereinstimmen — rechnerisch und sachlich, jede Abweichung mit Fundstelle, Position und Betrag.
Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes wird nicht erbracht; das umfasst die rechtliche Bewertung des Einzelfalls, die Begründung von Rechtsbehelfen und jede Vertretung in Verfahren. Ein vorbereitetes, fristwahrendes Widerspruchsschreiben ohne rechtliche Begründung liegt der Auswertung bei. Patientenbezogene Daten sind nicht Gegenstand des Auftrags; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union auf Grundlage des beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO.
Alle Beträge netto zuzüglich Umsatzsteuer. Dieses Angebot ist bis zum genannten Datum bindend.
DerArztPlus AG · Hertha-Lindner-Straße 10–12, 01067 Dresden · Tel. +49 351 86791348 · quartis@foventis.de
Amtsgericht Dresden HRB 29429 · USt-IdNr. DE 202796088